Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 9 
Vertrag 
über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Jena 
vom 19. Februar 1877. 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= Rudolstadt, 
Seine Königliche Hohrit der Großherzog von Sachsen.Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen. Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie 
und 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie 
baben Verhandlungen wegen Enrichtung eines Höchstlihren Staalen gemeinschaftlichen 
Oberlandecgerichts eröfsnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg.Rudolstadt 
Höchstihren wirklichen Geheimrath und Staatsminister Dr. jzur. Hermann 
von Bertrab, 
Seine Königliche Hobeit der Großherzog von Sachsen, Weimar,Eisenach 
Höchslihren Geheimrath 10r. jur. Gottfried Theodor Stichling und Höchst- 
ihren Geheimen Justizratb Dr. jur. Karl Ernst Brüger, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen.Meiningen 
Hochstihren wirklichen Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Uttenhoven 
und Höchstihren Geheimen Regierungsrath LDr. jur. Wilhelm Kircher, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorenz, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha 
Höchstihren Geheimen Staalsrath Rudolf Brückner und Hochstihren 
Geheimen Regierungsrath Heinrich Hornbostel, 
Seine Durchlaucht der Fürst Neuß älterer Linie 
Höchstihren Geheimen Negierungsrath Moritz Kunze,
	        
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