1879. 9
Vertrag
über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Jena
vom 19. Februar 1877.
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= Rudolstadt,
Seine Königliche Hohrit der Großherzog von Sachsen.Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen. Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie
und
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
baben Verhandlungen wegen Enrichtung eines Höchstlihren Staalen gemeinschaftlichen
Oberlandecgerichts eröfsnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg.Rudolstadt
Höchstihren wirklichen Geheimrath und Staatsminister Dr. jzur. Hermann
von Bertrab,
Seine Königliche Hobeit der Großherzog von Sachsen, Weimar,Eisenach
Höchslihren Geheimrath 10r. jur. Gottfried Theodor Stichling und Höchst-
ihren Geheimen Justizratb Dr. jur. Karl Ernst Brüger,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen.Meiningen
Hochstihren wirklichen Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Uttenhoven
und Höchstihren Geheimen Regierungsrath LDr. jur. Wilhelm Kircher,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorenz,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha
Höchstihren Geheimen Staalsrath Rudolf Brückner und Hochstihren
Geheimen Regierungsrath Heinrich Hornbostel,
Seine Durchlaucht der Fürst Neuß älterer Linie
Höchstihren Geheimen Negierungsrath Moritz Kunze,