Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 551 
Gegen die sinnhtrie Entscheidung steht dem Amtsanwalt die soforlige 
Beschwerde zu (. Art. 9 
St. P. O. 8. 4. 
Art. 77. 
Hat die Verwaltungsbehörde einen Strafbescheid nicht erlassen und der 
Amtsanwalt den an ihn gerichteten Autrag auf Veisolgung abgelehnt (s. oben Art. 73). 
so ist die Verwallungsbehörde besugt, selbst die Anklage zu erheben. 
Das Verfahren richtet sich alsdann nach den für die Privakklage in der St. 
P. O. Buch V Abschn. 1 gegebenen Vorschriften (s. unten Art. 90). 
Der Amtsanwalt hat jedoch seine Mitwirkung nach freiem Ermessen zu bestimmen. 
Bei der Haupterhandlung muß der Amtsanwalt mitwirken. Alle im Laufe 
des Versahrens ergehenden Entscheidungen sind dem Amtsanwalt bekannt zu machen. 
. P. O. SF. 464, 465, 466. 
Art. 78. 
* Hat der Beschuldigte gegen einen Strafbescheid auf gerichtliche Untersuchung 
angetragen, oder hat der Amtsanwalt die Anklage erhoben, so kann die Verwaltungs- 
behörde sich der Verfolgung anschließen, wobei die für den Anschluß des Verletzten 
als Nebenklägers in der St. P. O. Buch V Abschn. 2 gegebenen Bestimmungen 
zur Anwendung kommen. 
S O. S. 467. 
Art. 79. 
In allen Fällen ist der Amtsanwalt verpflichtet, diejenigen Thatsachen und 
Rechtsauffassungen, welche ihm von der Verwaltungsbehörde als nach ihrer Ansicht 
erheblich mitgetheilt werden, zur Kenntniß des Gerichts zu bringen, unbeschadet des 
Rechts, seine eigene Meinung in angemessener, den Rücksichten für andere Behörden 
entsprechender Weise zu entwickeln. 
Art. 80. 
Die Berufung hat der Amtsanwalt gegen das Urtheil stets dann anzumelden. 
wenn dasselbe von der Ansicht der Verwaltungsbehörde abweicht. Er ist jedoch, 
salls er das Urtheil für begründel erachtet, besugt, die Rechtfertigung der Berufung 
der Verwaltungsbehörde zu überlassen. In allen Fällen hat der Amtsanwalt bei 
Uebersendung der beglaubigten Abschrist der Urtheilsformel der Nerwaltungsbehörde 
von der erfolgten Anmeldung des RNechtsmittels Mittheilung zu machen.
	        
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