Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 
- 
— 
S 
Geschäftsordnung 
für das 
Sekretariat der Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgerichte in Rudolstadt. 
Erster Abschnilt. 
Allgemelne Bestimmungen. 
richtung S. 1 Sekretarsates. 
Zur Besorgung der ireuecheln wird bei der Staatsanwaltschaft des Land- 
gerichts ein Gerichtsschreiber angestellt. 
Im Bedürfnißfalle ist demselben ein Gerichtsschreibergehülse als Assistent zu- 
zuweisen. 
8. 2. 
Geschäftszelt. 
Die gewöhnlichen Dienststunden währen Vormitlags von 8 bis 1, Nachmittags 
von 3 bis 6 Uhr. Der Erste Staatsanwalt kann die Dienststunden abweichend 
von dieser Vorschrift bestimmen. 
Für die Erledigung der Eilfälle ist der Geschäftsbetrieb an keine Zeit gebunden. 
Dienstobllegenbhelten lm Allgemeinen. 
Das Sekretariatspersonal ist verpflichtet. Gesuche, welche sich auf den Geschäfts. 
kreis der Staatsanwaltschaft beziehen, zu Prokokoll zu nehmen; die Verfügungen 
durch Anferligung der Expeditionen und Abschriften, sowie durch Ansertigung von 
Rechnungsarbeiten auszuführen, für die Ordnung und Aufbewahrung der Akten und 
sonstigen Schriften zu sorgen; kleinere Schreibarbeiten selbst zu fertigen; Negister 
und Listen zu führen; auf Grund derselben die Ausstellung der worheschrebenen 
Fürstl Schw.-Rudolsfl. Gesesammlung XXXN.
	        
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