1879.
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S
Geschäftsordnung
für das
Sekretariat der Staatsanwaltschaft bei dem
Landgerichte in Rudolstadt.
Erster Abschnilt.
Allgemelne Bestimmungen.
richtung S. 1 Sekretarsates.
Zur Besorgung der ireuecheln wird bei der Staatsanwaltschaft des Land-
gerichts ein Gerichtsschreiber angestellt.
Im Bedürfnißfalle ist demselben ein Gerichtsschreibergehülse als Assistent zu-
zuweisen.
8. 2.
Geschäftszelt.
Die gewöhnlichen Dienststunden währen Vormitlags von 8 bis 1, Nachmittags
von 3 bis 6 Uhr. Der Erste Staatsanwalt kann die Dienststunden abweichend
von dieser Vorschrift bestimmen.
Für die Erledigung der Eilfälle ist der Geschäftsbetrieb an keine Zeit gebunden.
Dienstobllegenbhelten lm Allgemeinen.
Das Sekretariatspersonal ist verpflichtet. Gesuche, welche sich auf den Geschäfts.
kreis der Staatsanwaltschaft beziehen, zu Prokokoll zu nehmen; die Verfügungen
durch Anferligung der Expeditionen und Abschriften, sowie durch Ansertigung von
Rechnungsarbeiten auszuführen, für die Ordnung und Aufbewahrung der Akten und
sonstigen Schriften zu sorgen; kleinere Schreibarbeiten selbst zu fertigen; Negister
und Listen zu führen; auf Grund derselben die Ausstellung der worheschrebenen
Fürstl Schw.-Rudolsfl. Gesesammlung XXXN.