Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 53 
Zweiter Abschnilt. 
Cloilsachen. 
8. 13. 
Ehe- und Entmündleungssachen. 
Das Register für Ehe= und Entmündigungssachen ist nach Formular Nr. 4 Nr. 4. 
zu führen. Zur Bildung des Aktenzeichens wird die in Spalte 1 eingestellte Nummer 
verwendet. Die Spalte 4 kann nur beuutzt werden, wenn es sich um eine der in 
Spalte 5 und 5b bezeichneten Angelegenheiten handelt. 
Von den Spalten 5 und 6 gelangt stets nur eine Unterspalte zur Ausfüllung. 
Sind in einer Chesache mehrere Klaganträge gestellt, so bleiben die nachfolgenden 
Spalten unbenutzt, wenn eine vorhergehende Spalte ausgefüllt wird; es wird z. B. 
wenn die Klage auf Ungültigkeitserklärung der Ehe und auf Ehescheidung gerichtet 
ist, nur Spalte 6b ausgefüllt. 
Um die Zählung zu erleichtern, erfolgt die Ausfüllung der Spalten 5 und 6 
durch Zahlen, welche für jede Unterspalte mit der Zisser 1 beginnen und jährlich 
sorklaufen. Betrifft ein Prozeß in Entmündigungssachen (Spalten 5c und 54) einen 
Beschluß, durch welchen eine Person für einen Verschwender erklärt ist, so ist die 
Zahl zu unterstreichen. - 
Für Ehe- und Entmündigungssachen werden Blattsammlungen angelegt. 
Drilter Abschnill. 
Strassachen. 
14 
umfang der Bureaugeschäfte. 
Die Anlegung und Aufbewahrung der Akten und die Führung der Aktenregister 
in Strassachen erfolgt, soweit sie nicht der Gerichtsschreiberei des Landgerichts nach 
der für diese erlassenen Geschäftsordnung zugewiesen ist, durch das Sekretariat der 
Staatsanwaltschaft. 
Durch diese Einrichtung werden diejenigen Vorschriften nicht berührt, welche 
die Zulässigkeit der Akteneinsicht und die Versügung über die Akten betreffen. 
Der Sekretär hat Verfügungen der Strafkammer, des Untersuchungsrichters 
oder des beauftragten Nichters um Beilegung von Akten ohne Rückfrage zu befolgen. 
Die büreaumäßige Behandlung der Beschwerden über #mtemwäl liegt dem 
Furftl. Schw.-Rudolst. Gesetzilammlung XXXX.
	        
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