Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 59 
Schluß-Protokoll. 
Jena, am 19. Februar 1877. 
Bei Abschließung des Vertrags über Errichtung eines gemeinschaftlichen Ober- 
landesgerichis in Jena haben die Bevollmächtigten der verlragschliehenden Staaten 
zur Erläuterung des Vertrags noch über folgende Punkte sich geeinigt. 
I. Zu §. 3 des Vertrags. 
Der fünf und ein halb vom Hundert des Aufwandes betragende Mieth- 
zins ist in der Weise berechnet, daß 4½ 5 zur Verzinsung des zu verwendenden 
Kapitals und 1½ für die Unterhaltung und Abnutzung des Gebäudes, die 
Versicherung desselben gegen Feuersgesahr und für die Gefahr in Ausatz gebracht 
sind, daß im Falle einer eiwaigen Auflösung des Vertrags nach 25 Jahren 
n das Gebände für die Herstellungskosten nicht zu verwerthen sein wird. 
.nZu §S. II. 
Der Ausgabe-Elat für das Oberlandesgericht wird dahin festgesetzt: 
Cup. I. Besoldungen. 
n) beim Oberlandesgericht 
1. Ein Präsident ....... 9 000 M. 
2. Zwei Senalspräsidenten à 7500 4 . ....15000« 
3. Vierzehn nichtakademische Räthe à 600 ... 84 000 „ 
Anmerkung: Im Falle des Beitritts des guneuthene Schwar- 
burg-Sondershausen zu dem Vertrag: fünfzehn Räthe à 6000 
90 000 ∆ 
4. Drei akademische Näthe à 2400 bis 3600 .X, durch- 
schnittlich 3000 /. 9000 „ 
5. Drei hich aschteiber "n 2400 bis 3600. ¾ dirclhiin 
lich 3000 .4.. 9000 „ 
6. Ein Rechnungsfihe und Kassirer 2500 „ 
7. Fünf Registratur, und Kanzleibeamte 9 1500 bis 2000. 7. 
durchschnittlich 1750/1 8750 „ 
8. Ein Oberdiener, zugleich Hausmeister Ccustichit des 
Anschlags der Dienstwohnung) 1500 „ 
lus 138750 4
	        
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