62 1879.
IV.
Vertrag
über den Beitritt der Königlich Preußischen Kreise Schleusingen,
Schmalkalden und Ziegenrück zu dem Oberlandesgerichte in Jena
vom 23. April 1878.
Nachdem Königlich Preußischer Seits der Wunsch zu erkennen gegeben worden,
für die drei landräthlichen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück dem
auf Grund des Staatsvertrags vom 19. Februar 1977 und des Schlußprotokolls vom
nämlichen Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena beizu-
treten, diesem Wunsche auch Seitens der hohen Contrahenten ebengenannten Vertrags
bereitwillig entgegengekommen worden, sind zur Verabredung der näheren Modali-
läten, unter welchen dieser Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung
derselben in einem Accessionsvertrage allerseits Bevollmächtigte ernaunt worden
und zwar:
Seitens der Großherzoglich Sichsischen Staatsregierung
der Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und
der Geheime Justigrath Ior. jor. Karl Erust Brüger,
Seitens der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Staatsregierung
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath or. zur. Friedrich von Utten-
und
der Regierungsrath D#r. Karl Blomeyer,
Seitens der Herzoglich Sachsen Altenburgischen Staatsregierung
der Geheime Staatsrath Heinrich Morih Friedrich Lorenß,
Seitens der Herzoglich Sachsen, Coburg-Gothaischen Staatsregierung
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbostel,
Seitens der Fürstlich Schwarzburg-Nudolstädtischen Staatsregierung
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath und Staateminister Dr. zur. Her-
mann von Bertrab,
Seitens der Fürsllich Neuß Plauischen . L. Staatsregierung
der Geheimrath Morib Kunze,