Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 
Gesetsammlung 
für das Fuͤrstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
1. Stück vom Jahre 1879. 
  
l. Ministerial--Bekanntmachung 
vom 28. December 1878, 
die Abänderung der Impfformulare betreffend. 
Von dem Bundesrathe ist in der Sitzung vom 5. September d. J. in Ab- 
änderung der bisherigen Formulare zum Impfgesetze (Anlage der Verordnung vom 
2. November 1875 — Ges.= Samml. S. 209 —) beschlossen worden: 
1) an Stelle des Formulars V über die Impflisten und des Formulars VI, 
betreffend die Uebersichten über das Ergebniß der Impfung sind künftig die 
nachstehend abgedruckten Formulare V bis IX anzuwenden; 
2) in den Formularen 1 und II bei den Impfscheinen für Wiederimpfung (von 
grüner Farbe) ist in der dritten Zeile des Texles für das Wort „geimpst"“ 
zu setzen „wiedergeimpft.“ 
Zur Nachachtung für die betheiligten Behörden und Impfärzte wird dies hier- 
durch zur öffsentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 28. December 1878. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
Färstl. Schw.-Rudolst. Gesetzsammlung XXXX. 1 
Ausgegeben in Rudolstadt am 11. Jonuar 1879.
	        
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