Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

168 1882. 
II. 
Verzeichniß 
der den Militäranwärtern im Staatsdlenste des Fürstenthuns Schwarzburg- 
Rudolstadt vorbehaltenen Stellen. 
  
I. Ausschließlich mit Militäranwärtern zu besetzende Stellen: (F. Z. der Grundsätze). 
I. in allen Dienstzweigen und bei allen Behörden außer bei der Ministerial- 
Abtheilung, bei der die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden, 
(bei der Geheimen Kanzleig: 
Kanzlisten, Kopisten, ständige Hülfeschreiber; 
2. in allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
Kastellaue und Hausmeister, Diener, Beidiener und Boten, Exekutoren; 
ferner: 
Gerichtsvollzieher, 
Gefängnißwärter, 
Aufseher in Staatsanstalten, 
Steueraufseher, mit dem Vorbehalte, 
vorübergehend auch Civil-Aspiranten des höheren Steuerdienstes 
als solche zu verwenden, 
Straßenwärter, 
Chausseegeld-Erheber, soweit solche im Staatedienste angestellt sind. 
II. Mindestens zur Hälste mit Militäranwärtern zu besetzende Stellen (6. 4 der 
Grundsäße) bei allen Behörden mit Ausnahme des Ministeriums: 
Registratoren, 
Büreau, und Kanzlei-Assistenten, 
ferner: 
Gerichtsschreibergehülfen, 
Straßenoberaufseher.
	        
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