Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

1882. 45 
Gesetzjammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
5. Stiüche vom Zchre. 1882. 
X. Ministerial- Bekanntmachung 
vom 30. März 1882. 
betreffend die Veröffentlichung der mit * Königreich Preußen ab- 
geschlossenen Eisenbahnverträge vom 14. November 1881. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten werden im 
Nachstehenden die mit dem Königreich Preußen abgeschlossenen Staatsverträge vom 
14. November 1881, betreffend 
1) den Uebergang der dem Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt an dem Thü- 
ringischen Eisenbahn-Unternehmen zustehenden finanziellen Betheiligung auf 
den Preußischen Staat, und 
2) die zur Zeit dem Thüringischen Eisenbahn-Unternehmen angehörigen Eisen- 
bahnen, sowie die Herstellung einer Eisenbahn von Eichicht bis zur Baye- 
rischen Landesgrenze, 
nachdem die Natiffkation derselben erfolgt ist, hiermit zur öfsentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Rudolsladt, den 30. März 1882. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Fursll. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung XIII. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 14. aus 1882.
	        
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