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Staatsvertrag
zwischen Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt, betreffeud die zur Zeit dem
Thüringischen Eisenbahn-Unternehmen augehörigen Eisenbahnen, sowie die Her-
stellung einer Eisenbahn von Elchicht bis zur Bayerlschen Landesgrenze.
Vom 14. November 1881.
Nachdem zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung und der Fürstlich
Schwarzburg. Rudolstädtischen Regierung für den Fall des Uebergangs des Thüringi-
schen Eisenbahn-Unternehmens auf den Preußischen Staat vereinbart ist, daß die
finanzielle Betheiligung des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt an demselben
ebenfalls auf den Preußischen Staat übergeht und nachdem ferner die Königlich
Preußische Regierung die Absicht zu erkennen gegeben hat, eine Eisenbahn-Ver-
bindung von Eichicht bis zur Bayerisch-Meiningenschen Landesgrenze zum Anschluß
an die Königlich Bayerische Staatsbahn herzustellen, haben zum Zweckt der hiedurch
erforderlich gewordenen Verabredungen zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Müerho¼h Ihren Geheimen Ober-Regierungsrath
Dr. jur. Hermann Frölich,
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath
Gustav Schmidt und
Allerhöchst Ihren Regierungs-Assessor
Adolf Hoppenstedt;
Seine Durchlaucht der regierende Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchst Ihren Gemeimen Regierungorath,
Ferdinand Hauthal,
von welchen Bevollmächtigten unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratification
folgender Vertrag abgeschlossen ist.
Art. I.
Die Fürstlich Schwarzburgische Regierung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Preußische Staat das Thüringische Eisenbahn-Unternehmen nach Maßgabe des
zwischen der Preußischen Staatsregierung und der Thüringischen Eisenbahngesell-
schast am 29. Oktober 1881 abgeschlossenen Verkrages übernimmt.