Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

76 1882. 
& XIX. Verordnung 
vom 13. Juli 1882, 
betreffend die Hinterlegungen zum Zweck der Bestellung processualischer 
Sicherheiten in landgerichtlichen Prozessen. 
Zur Herbeiführung einer gleichsörmigen Behandlung der Hinterlegungen in 
Rechtssachen bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte in Rudolstadt wird mit höchster 
Genehmigung Screnissimi Nachstehendes besstimmt- 
Alle in Civil= und Strafsachen bei dem Landgerichte in Rudolstadt vorkom- 
menden Hinterlegungen zur Bestellung einer prozessualischen Sicherheit sind, soweit 
die Sache aus dem Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt erwachsen ist, fortan nicht 
mehr bei dem Landgerichte, sondern nach Wahl des Hinterlegenden bei einem Amts- 
gerichte des Fürstenthums zu bewirken. 
Rudolstadt.#den 13. Juli 1882. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
 
	        
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