Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

1882. 81 
A. 
Trauformular. 
Geliebte in dem Herrn, so bereitet Cuch, das heilige Gelübde abzulegen, das 
Euch. in Christo Jesu auf immer mit einander verbinden und in dem Bekenniniß 
vereinigen soll: IJch und mein Haus wir wollen dem Herru dienen. Ihr aber, die 
Ihr Zeugen dieser Handlung seid, erhebt Eure Herzen zur Fürbitte für dieses Paar. 
Und nun lasset uns zum heiligen Werke schreiten im Namen des Herrn. 
Vor Gott, dem Allwissenden und in Gegenwart dieser christlichen Zeugen frage 
ich zuerst Dich, N. N.: Willst Du diese N. N. als Deine Ehefrau (Ehegemahl) 
nach Gottes Wort und Willen haben und halten, sie lieben und ehren, in Freud 
und Leid nicht verlassen und den Bund der Ehe mit ihr heilig und unverbrüchlich 
halten, bis daß der Tod Cuch scheidet? Ist solches Deines Herzens redlicher Ent- 
schluß, so sprich: Ja. « 
Vor Gott dem Allwissenden und in Gegenwart dieser christlichen Zeugen frage 
ich hierauf Dich, N. N.: Willst Du diesen N. N. als Deinen Ehemann (Ehege- 
mahl) nach Gottes Wort und Willen haben und halten, ihn lieben und ehren, ihm 
unterlhan sein in dem Herrn, in Freud und Leid ihn nicht verlassen und den 
Bund der Ehe mit ihm heilig und unverbrüchlich halten, bis daß der Tod Euch 
scheidet? Ist solches Deines Herzens redlicher Entschluß, so sprich: Ja. 
(Hier folgt nach Befinden der Austausch der Ringe oder Malschätze.) 
Auf das Gelübde, welches Ihr beiderseits abgelegt habt, lege ich Eure 
Hände in einander und spreche als ein verordneter Diener der Kirche Cuch zu- 
sammen im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. 
Amen. 
Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden. 
So kutcet nieder vor Gottes Angesicht und empfanget den Segen des Herrn 
zu Eurem Bunde. 
(Die Eheleute knieen während des Gebetes und bis zum Schluß des Segens, 
welcher unter Handauflegung von dem trauenden Geistlichen zu spenden 
ist. Doch kann letzterer auch schon während des Gebetes bei den Worten 
„Mann und Weib“ beiden Eheleuten nach einander seine rechte Hand 
auflegen, um sie dann bis zum Schlusse des Gebetes über sie ausge- 
streckt zu halten.)
	        
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