Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

120 1883. 
Muster 3. Zu Art. 4. 
Mahnzettel. 
dee Heberegisters. 
wird hierdurch ausgefordert, folgende Rückstände, als: 
härchrung) 539 Einkommenstenen 
—* „ „ Grundsteuer für das Quatt. 18 
#oçach Bedars. „ „ Gebäudesteuer 1 
binnen Tagen abzutragen, widrigenfalls dieselben bei der zuständigen 
Zwangs-Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung eingegeben werden. 
, den 18 
Heceiehnung der für die Einsiebunq custundigen Slelle.) 
Soforl zu zahlende Mahngebühren 
des Vollziehungsbeamien: 
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