Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

1883. 
Zwangsvollstreckungsbehörde: 
Reftverzeichniß. 
Hebestelle: Sadlkasst. 
Gemeinde: N#ccolstal. 
Einnahmetitel: ,e 
Zeitabschnitt: 2. Quarlal 1882. 
ß die Schuldner durch Snmice Mahnzettel erinnert worden sind. 
daß die a ne abgelaufen, bescheinigt 
Muckolskackk, den 19. Juui 1862. 
121 
Muster 4. Zu Art. 7. 
und 
(Beczeielnunij der fiir die Einhehinq æuistündigen Slelle.) 
I. Allgemelne Verstelgerungsbedingungen. 
gestellten Metallwerthe zugeschlagen. 
Der Zuschlag an den Meistbietenden ersolgt nach 3 maligem Aufrufe. 
EEN 
Die Ausbietung der Gegenstände erfolgt unter Angabe des Schätungswerthes. 
Gold= und Silbersachen werden nicht unter dem durch Sachverständige fest- 
Die Ablieferung der zugeschlagenen Sachen erfolgt nur gegen baare Zahlung. 
Hat der Meistbietende nicht vor dem Schlusse des Versteigerungstermins 
die bbesermag. gegen Zabimn des Kaufgeldes verlangt, so wird die Sache 
anderweit ver 
eigert. Neistietende wird zu einem weiteren Gebote 
nicht zugelassen; er sand ver für den Ausfall, hat jedoch keinen Anspruch 
auf den Mehrerlös (5. 718 der Civilproceßordnung). 
II. Besondere Bedingungen. 
Dah vorstehende Verstigemngat dingungen vor der Versteigerung bekannt 
gemacht worden, wird hiermit bescheinig 
Itudolstadt, den 30. Ju#eni 1uas4P 
Der Versteigerungsbcamte:
	        
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