Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

126 1883. 
Muster 8. Zu Art. 31. 
Vorstehender Pfändungsbefehl wird zur weiteren Verfügung an 
das Fürsfliche Nent- und Sleuerami Lier 
zurückgegeben. 
Rucdolstadt, den 74. Jan#tar 1863. 
Der Vollziehungsbeamte. 
  
Muster 9. Zu Art. 35, 38 u. 39. 
Beschluß. 
1. Es wird Versleigerungstermin anberaumt: 
anf den 30. Janmar (. J. Tormittas 10 Ulir im Itent- und Steueramtslokale. 
2. Besondere Versteigerungebedingnnn werden angeordnet: 
Kein 
3. Mit Ausfübrung der Verheigerng, rird beauftragt: 
Der Polrichungyshbeamde Sehachilsabek. 
4. Die öffentliche Bekanntmachung des Termins hat zu erfolgen: 
a) ron der unfcrscichnein Desiörde, b) vom Versleigerungsbeamten durch schrist- 
liche Anschlage. 
5. Der Schuldner ist in gleicher Weise durch Zuferligung (Normular 15) vom 
Verkauf in Kenniniß zu setzen. 
Mckolstkeckl, den 30. Jansccy#1863. 
Fürstlich Schwarzb. Menk- ½4 Steueramt. 
  
Muster 10. Zu Art. 42 und 48. 
Vorstehender Versteigerungsaustrag hat sich durch Zahlung des Betrags vor 
dem Versteigerungstermin erledigt. 
Mdolsladt, den 90. Januar 1863.
	        
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