Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

1883. 129 
Muster 14. Zu Art. 35, 38 u. 39. 
Beschluß. 
l. Es wird der Versteigerungstermin anberaumt: 
0 #u## Ndolstadkt, den 90. Jucni 7/. Js. Porm. 10 Uhr im Nent- und Steuer- 
q#slopale; 
5) für 
2. Besondere Versteigerungsbedingungen werden angeordnet: 
Keine. 
3. Mit Ausführung der Versteigerung wird beauftragt: 
Der Follziehungsbeamte Schachtzabel hier. 
4. Die össentliche Bekanntmachung des Termins hat zu erfolgen: 
un der unterreichneten Dehorde; 5) von dem FT’ersteigertngsbenmiften durch 
Belonnemacheing in cker Landeszeitung. 
5. Die Schuldner sind in gleicher Weise durch Zufertigungen (Formular 15) 
zu benachrichtigen. 
edolstackt, den 21. Juni 1882. 
Fürstlich Schwarzb. Neue- und Sleuerannk.
	        
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