Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

130 1883. 
Muster 15. Zu Art. 39. 
Sie werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die Ihnen wegen der untenge- 
nannten Rückslände abgepfändeten Gegenstände, bestehend in 
1) einem Spiegel in Coldramn; 
2) einem Oeldruckhild in Goldralunen. 
Nreitag, den 30. Juni l. J. 
zum Verkauf gelangen und daß Sie sich *' Ausfübrung dieses Beschlusses nur 
durch vorherige Einzahlung der betr. Reste, als: 
3 Pachtgelder -u- 
» „ Grund- und Gebäudestener für: 
Die Easahme- » »Vermessunqskoilenfün 
Ezezstmhmcä » „ Fortschreibungsgebühren für: 
Mr dedet ( „ — „ Einkommen, und Communalsleuer für: Zueies 
ar der beir. Ouartat 7832. 
Vollstreckungs- » „Gewerbesteuer für: 
behörde eineu- „ „Zins · und Tilgungsrente für: 
stellen. — „ 60 „ Gebühren und Kosten. 
6 6% 3 Summa, sowie der außerdem bis zur Zahlung 
Fv. noch aufwachsenden Kosten, 
schützen können. 
Die Versteigerung findet am vorgenannten Tage Formittags 70 Uhr in dem 
Amtslocale des Nem- und Stencramtes statt. 
Ndolskackt, den 21. Juni 18092. 
Fürstlich Schwarzb. René- und Hleucramkk. 
An 
IHerrn Kausfmann 
Heinrick Stockmann 
hier.
	        
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