Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1884. (45)

1884. 133 
2) auf dem Ueberrocke Achselstücke zu tragen, welche aus drei gleich breiten 
Steifen von mit blauen Fäden durchzogener Silberschnur bestehen. Das 
Uchselstück soll eine Breite von 18 mm haben. Die Abfütterung ist aus 
schwarzem Sammet herzustellen und das Achselstück mit Lasche, Knopf und 
Hacken zu verseben. 
Rudolstadt, den 17. Oktober 1884. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab.
	        
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