Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

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2. September 1875 zur Ausführung des Gesetzes über die —e für 
die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 gewä 
Die den Musterungskommissionen beizuordnenden in vrh Diäten 
und Fuhrkosten nach den gleichen Säßen, wie vorstehend angegeben. 
8. 17. 
Die Musterung des Pferdebestandes hat in allen Musterungsbezirken eines je- 
den Aushebungsbezirks so frühzeitig stattzufinden, daß die zur Vorstellung vor 
die Aushebungskommission (§. 24) bestimmten Pferde zu den für das Aushebungs- 
geschäft festgesetzten Terminen im Aushebungsort (§ 23) eintreffen können. 
Unter besonderen Verhältnissen fällt die Musierung gemäß S. 11 aus. 
8. 18. 
Sofort nach Eingang des Mobilmachungsbefehls theilt der Landrath 
dem mit Leitung der Geschäfte beauftragten Mitgliede jeder Musterungskommission 
ein Verzeichniß der zu gestellenden Pferde nach den verschiedenen Kategorien mit und 
bezeichnet demselben Tag und Stunde der Musterung, sowie Tag, Stunde und Ort 
der Aushebung (F. 23). 
Gleichzeitig beauftragt der Landrath die Gemeindevorstände und die Vor- 
stände der Gutsbezirke mit schleuniger Aufforderung der Pferdebesitzer zur Gestellung 
ihrer Pferde unter genauer Angabe des Ortes, des Tages und der Stunde. 
Die dieserhalb an die Gemeindevorstände und die Vorstände der Gutsbezirke, 
sowie an die Musterungskommissionen zu richtenden Versügungen sind vom Landrath 
schon im Frieden bereit zu halten. Bei Eingang des Mobilmachungsbefehls sind 
sie, je nach schnellster Art der Beförderung, entweder per Telegramm, Eisenbahn, 
Estaffette oder reitenden Boten zu expediren. 
8. 19. 
Jeder Pferdebesitzer ist nach erhaltener Aufforderung verpflichtet, seine 
sämmtlichen Pferde mit Ausschluß der im & 4 näher bezeichneten zu der bestimmten 
Zeit und an dem bestimmten Orte vorzuführen. 
Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener Gestellungs-Aufforderung entbindet 
nicht von dessen Gestellung, sofern die Ablieferung an den neuen Erwerber noch 
nicht erfolgt ist.
	        
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