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22. das vorhergehende Signal zweimal zu geben,
Za. langer, langer, langer, langer Ton,
4. kurzer, kurzer, kurzer, kurzer Ton, zweimal zu geben,
— ——
— — —
b) Die optischen Signale sind wie folgt zu geben:
5. Der 8½ darf ungehindert passiren (Fahrsignal).
bei Tag bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter k t. Front gegen ae Bahnwärter macht Front gegen
den Zug. n Zug und hält die Handlaterne mit
I * Licht dem Zuge entgegen.
6. Der Zug * langsam fahren.
bei Tag bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter #a irgend einen Der Bahmwärter hält die Handlaterne
Gegenstand in der Richtung gegen das 6 mit grünem Licht dem Zuge entgegen.
Geleise.
Am Anfang und am Ende einer lang- Anm Anfang und am Ende einer lang-
sam zu durchfahrenden Strecke sind Scheiben! sam zu durchfahrenden Strecke sind Stock-
aufgestellt. Dem kommenden Zuge zuge. laternen aufgestellt. Dem kommenden
kehrt muß die erste Scheibe mit A und Zuge zugekehrt mußh die ersie Laterne
die letzte mit E bezeichnet sein. grünes, die letztes weißes Licht zeigen.
7. Der Zug soll balten (Haltsignal).
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter *7 einen Gegen Der Bahnwärter schwingt seine Hand,
stand im Kreise herum. % laterne im Kreise herum, welche, sosern es
die Zeit erlaubt, roth zu blenden ist.
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Telegraphen=
mast wie folgt gegeben werden: