Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

40 1886. 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: *½ bei Dunkelheit: 
2 Beide Telegraphenarme müssen. * Beide Signallaternen am 
schräg rechts nach oben gerich- Telegraphenmast zeigen nach 
tet sein (unter einem Winkel Außen grünes Licht und nach 
von etwa 45 Grad). Innen (der Stalion zugekehrt) 
weißes Licht. 
      
A. Ausfahrt ist gesperrt. 
a. Für das d haehende und abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Ta bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am 
Telegraphenmast zeigt nach In- 
nen (der Station zugekehrt) 
rothes Licht und nach Außen 
(der freien Bahnstrecke zuge- 
rchrh weißes Licht. (Die andere Signal- 
laterne zeigt kein Aicht.) 
B. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm Die obere Signallaterne am 
muß schräg rechts nach oben ge- Telegraphenmast zeigt nach In- 
richtet sein (unter einem Winkel nen (der Station zugekehrt) 
von etwa 45 Grad). weißes Licht und nach Außen ist 
dieselbe geblendet. (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Asht). 
b. Für das F weigeme Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Beide Telegraphenarme müssen Beide Signallaternen am 
schräg rechts nach oben gerichtet Telegraphenmast zeigen nach 
sein (unter einem Winkel von Innen (der Station zugekehrt) 
etwa 45 Grad). weißes Licht und noch Außen 
sind dieselben geblendet. 
— 
Der obere nnnn-b 
muß nach rechts wagerecht 
gestellt sein. 
   
  
   
    
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.