Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

1886. 45 
IV. Signale bes Zugpersonals. 
Die akustischen Signale des Zugpersonals sind zu geben wie folgt 
a. mit der Dampfpfeife: 
  
  
24. Achtung geben (Achtungssignal). Ein mäßig langer Pff, 
25. Bremsen anziehen. « 
a. mäßig. Ein kurzer Pfif, 
b. slark. Drei kurze Pfiffe schnell hintereinander, 
1 
26. Bremsen loslassen. Zwei mähig lange Pfiffe schnell hinter- 
einander, 
b. mit der Mundpfeifse: 
27. Das Zugpersonal soll seine Plätze Ein mäßig langer Pfüf. 
einnehmen. —s 
28. Abfahrt. Zwei mähig lange Pfiffe, 
V. Rangirsignale. 
a. Akustische, mit der Mundpfeife oder dem Horn, sind in 
folgender Weise zu geben. 
20. Vorziehen. Ein langer Pfiff oder Ton, 
30. Zurückdrücken. Zuwei mäßig lange Pfiffe oder Töne, 
31. Halt. Drei kurze Pfiffe oder Töne schnell hinler- 
eeinander, 
—- 
b. Optische sind in nachstehender Weise mit dem Arm zu geben. 
bei Tage: E bei Dunkelheit: 
29 n. Vorziehen. Senkrechte Bewegung des Senkrechte Bewegung der 
Armes von oben nach unten. Handlaterne von oben nach 
nunten. 
30 u. Zmückdrücken. Wagerechte Bewegungdes Wagerechte Bewegung der 
Armes hin und her. Handlaterne hin und her. 
31 a. Hall. Kreisförmige Bewegung Kreisförmige Bewegung 
des Armes. der Handlaterne.
	        
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