Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundvierzigster Jahrgang. 1887. (48)

1887. 55 
S. 3. 
Unser Ministerium ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- 
lichen Insiegel. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 12. Juli 1887. 
(L. S.) Georg, Fürst zu Schwarzburg. 
v. 
Bertrab. 
  
A. X. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 12. Juli 1887, 
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Frauen- 
verein in Rudolstadt betreffend. 
Nachdem Seine Durchlaucht der regierende Fürst beschlossen haben, dem in 
Rudolstadt bestehenden Frauenvereine auf dem Grunde des unter dem heutigen Tage 
bestätigten Statuts die Rechte einer juristischen Person zu verleihen, so bringen wir 
diese Höchste Entschließung Serenissimi andurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Rudolstadt, den 12. Juli 1887. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.