Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

1890. 109 
Anlage G (zu 8. 34). 
des Aushebungs-Nationals. 
Auerkenntnif. 
Daß d 
zur Armce Mebrmichung ....... 
Ein.....Pfcrd 
von Farbe und Abzeichen 
Geschlecht 
. Größe .NCentimeter 
Alter. . .Jahten 
heute abgeliefert hat, wofür dennselben der Talwerih von 4 geschrieben: 
Mark, gegen Ablieferung dieses Anerkenntnisses und auf 
nachstchende Quittung zu zahlen ist. bescheinigt 
.den . . . ten 18. 
der Civil·Auchebungs- Kommissarius. 
(Slempel des 
Londralh#amies). 
Duittung. 
Vorstehene geschrieben Mark, habe ich 
aus derrn .. Kasse . . . . ... baar und richtig er- 
halten und aquittire hiermit. 
den ten 18 
(Unterschrift des Empfängers.) 
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung. L1. 22
	        
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