Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

24 1890. 
vorgelegt und die Auswechselung der Bestätigungsurkunden spätestens am 15. Februar 
1890 in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen 
Berlin, am 20. November 1889. 
gez. Schomer. Vollert. Stollberg. Ziller. 
(L. 8.) (L. S.) (I. S.) (L. S.) 
Sonnenkalb. Schenk. Drechsler. v. Holleben. 
(I. S.) (L. S.) (I. S.) I. 8 
v. Geldern,Crispendorf. Engelhardt. 
(I. 8.) 
Schlußprokokoll. 
Geschehen Berlin, den 20. November 1889. 
Judem die unterzeichneten Bevollmächtigten sich heute vereinigten, um den 
zwischen ihren Hohen Kommittenten abgeschlossenen Vertrag wegen Forkdauer des Thü- 
ringischen Zoll, und Handelsvereins zu unterzeichnen, wurden noch folgende darauf 
bezügliche Abreden und Erklärungen in das gegenwärtige Protokoll niedergelegt. 
1. Zu Artikel 2. 
Soweit die Verwaltung einzelner Reichssteuern dem General-Inspektor des 
Thüringischen Zoll und Handelsvereins zur Zeit noch nicht überwiesen ist (Reichs, 
stempelabgaben, statistische Gebühr) bleibt deren Uebertragung an den General- 
Direktor vorbehallen. 
2. Zu Artikel 3 und 4. 
Für die obere Bezirkseintheilung des Vereinsgebiets und die Abgrenzung 
der Dienstbezirke der obersten Aussichtsbeamten (Bezirks= Stenerinspektoren beziehungs- 
weise Hauptamts-Dirigenten), sowie für die Zahl und Vertheilung der übrigen 
oberen Aufsichlsbeamten soll bis auf Weiteres der anliegende Organisalionsplan 
maßgebend sein. 
Vom 1. April 1890 ab wird in den Königlich preußischen Gebictstheilen 
des Thüringischen Vereins die volle Hauptamtebezirkö, Organisation in Kraft kreten. 
Es bleibt der Königlich preußischen Regierung überlassen, hinsichtlich der dienstlichen 
Beziehungen dee Hauptsteueramis zu Erfurt zu dem General-Direktor des Thü#
	        
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