Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

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schon im Frieden den Landräthen in genügender Anzahl übermacht. Die Liqui- 
dationen über die Beschaffungekosten Ju. Formulare sind an die betreffenden Inten- 
danturen zur Anweisung zu übersenden. 
Fur Bereithaltung der Blanquets zu den Marschrouten und Militärfahrscheinen, 
sowie der den Transporlführern zu behändigenden Quitlungsformularc über Natural- 
verpflegung, Vorspann und Fourage, Quartierbescheinigungen, ferner für Beschaffung 
und Bereithaltung von Koppelzeug, Pferdemaßen, Mähnentafeln und Pferde-Brenn- 
eisen sorgt die Militärbehörde. 
Rudolstadt, den 7. November 1890. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerlum. 
von Starck.
	        
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