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1829 1.
bKeardten pädagogische Besprechungen slatt. Zu denselben haben auch die
übrigen Lehrer mit Genehmigung des Direktors Zutritt. Gegenslände
dieser Besprechungen sind vor allem:
Die wichtigsten Grundsätze der Erziehungs= und Unteriichtslehre in
ihrer Anwendung auf die Ausgaben der höheren Schulen und insbesondere
auf das Unterrichtsverfahren in den von den Kandidaten vertrelenen Haupt-
sächern mit geschichtlichen Rückblicken auf bedeutende Vertreter der neueren
Pädagogik (seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts);:
Regeln für die Vorbereitung auf die Lehrstunden, Beurtheilung der
von den Seminaristen ertheilten Lektionen in persönlicher und sachlicher
Beziehung, Grundsäte der Disciplin möglichst im Auschluß an individuelle
Vorgänge;
kürzere Reserale der Seminaristen pädagogischen und schultechnischen
Inhalts (z. B. über einzelne Punkte der allgemeinen Lehrpläne, der Prü-
sungs.Ordnungen, der Verhandlungen Preußischer Direktoren-Konserenzen,
der amtlich veröffentlichten Speziallehrpläne höherer Schulen; über wichti-
gere neuere Erscheinungen auf dem Gebiete der Pädagogik, beachtens-
werihe Methoden, Unterrichtsmittel, Apparate, Grundsätze der Schul-
hygiene u. s. w.);
eine drei Monate vor Schluß des Seminarjahrs von jedem Semina-
rislen einzuliesernde Arbeit über eine von dem Direktor gewählte konkrete
pädagogische oder didaktische Aufgabe.
Die Bestimmung der Ordnung im einzelnen und der Art der Unter-
redungen bleibt dem Vorsitzenden überlassen.
In engem Zusammenhang mit diesem Lehrgang findet eine geordnete
praktische Beschäftigung der Seminaristen slatt. Dieselbe besteht zunächst
in dem Besuch von Unterrichtsstunden des Direktors und der von diesem
bezeichneten Lehrer, dann in eigenen unterrichtlichen Versuchen nach beson-
derer Anweisung.
Die letzteren beginnen im zweiten Vierkeljahr und erstrecken sich
anfangs auf den Umfang und der Zeit nach eng begrenztc, später allmäh-
lich erweiterte Lehraufgaben, für welche der Seminarist nach Anweisung
des beaufsichtigenden Lehrers sich, soweit der Untemichtsstloff es zuläßt,
schriftlich vorzubereiten hat.