Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundfünfzigster Jahrgang. 1891. (52)

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1829 1. 
bKeardten pädagogische Besprechungen slatt. Zu denselben haben auch die 
übrigen Lehrer mit Genehmigung des Direktors Zutritt. Gegenslände 
dieser Besprechungen sind vor allem: 
Die wichtigsten Grundsätze der Erziehungs= und Unteriichtslehre in 
ihrer Anwendung auf die Ausgaben der höheren Schulen und insbesondere 
auf das Unterrichtsverfahren in den von den Kandidaten vertrelenen Haupt- 
sächern mit geschichtlichen Rückblicken auf bedeutende Vertreter der neueren 
Pädagogik (seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts);: 
Regeln für die Vorbereitung auf die Lehrstunden, Beurtheilung der 
von den Seminaristen ertheilten Lektionen in persönlicher und sachlicher 
Beziehung, Grundsäte der Disciplin möglichst im Auschluß an individuelle 
Vorgänge; 
kürzere Reserale der Seminaristen pädagogischen und schultechnischen 
Inhalts (z. B. über einzelne Punkte der allgemeinen Lehrpläne, der Prü- 
sungs.Ordnungen, der Verhandlungen Preußischer Direktoren-Konserenzen, 
der amtlich veröffentlichten Speziallehrpläne höherer Schulen; über wichti- 
gere neuere Erscheinungen auf dem Gebiete der Pädagogik, beachtens- 
werihe Methoden, Unterrichtsmittel, Apparate, Grundsätze der Schul- 
hygiene u. s. w.); 
eine drei Monate vor Schluß des Seminarjahrs von jedem Semina- 
rislen einzuliesernde Arbeit über eine von dem Direktor gewählte konkrete 
pädagogische oder didaktische Aufgabe. 
Die Bestimmung der Ordnung im einzelnen und der Art der Unter- 
redungen bleibt dem Vorsitzenden überlassen. 
In engem Zusammenhang mit diesem Lehrgang findet eine geordnete 
praktische Beschäftigung der Seminaristen slatt. Dieselbe besteht zunächst 
in dem Besuch von Unterrichtsstunden des Direktors und der von diesem 
bezeichneten Lehrer, dann in eigenen unterrichtlichen Versuchen nach beson- 
derer Anweisung. 
Die letzteren beginnen im zweiten Vierkeljahr und erstrecken sich 
anfangs auf den Umfang und der Zeit nach eng begrenztc, später allmäh- 
lich erweiterte Lehraufgaben, für welche der Seminarist nach Anweisung 
des beaufsichtigenden Lehrers sich, soweit der Untemichtsstloff es zuläßt, 
schriftlich vorzubereiten hat.
	        
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