Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundfünfzigster Jahrgang. 1891. (52)

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209. 
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32. 
33. 
34. 
2. 
1891. 
b) an Gewerbetreibende, welche einer besonderen Genehmigung (88. 29 bis 
33a und 34 der Gewerbeordnung) bedürfern . 5.A bis 300 . M. 
. Wandergewerbescheine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen, welche ausgeslellt 
werden in Gemäßheit der Bestimmungen im §. 55 der Gewerbeordung 1 
Für Ausdehnung eines Wanderbewertesheides auf einen andern Bezirk nach 
6. 60, Absatz 2 der Gewerbeordnug 1.4 
. Legitimationsscheine und Legitimationskarten in 6hn der 64 43 und 
44 a der Gewerbeordnung . ..l--!509 
Für Diepensationen nicht besonders erwähnter Ant 5 bis 100 M. 
Für Erlaubnißertheilung: 
zu lotteriemäßigen Ausspielungen 2%½5% bis 50 , 
zu Grundstückötheilungen oder Holzkodungen 5 „ „ 100 
zur Abhaltung öffentlicher Schießfeste sowie zur öffennlchen 
Aufführung theatralischer und ähnlicher Vorstelluuen 2 „ „ 15 , 
Fnn Perbflichtung 
eines Apothekers 20, 
eines Administrators einer Apothete ...........10» 
cmesermetckøodckMaklschctdets. 
sonstiqechksonesi. ·. 
Für die Ausfertigung: 
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.2·-«isto» 
.a)einchagdpassc6................l2» 
b)eineöTc-gc6jagdpasses..............l» 
eines Reisepasses auf jedes Jahr .........l.,, 
Bei Verlängerung eines Vases .......... 3, 
einer Paßkarte . .·.... »f- 
eIaeSLetchcnpasscs............. k- bis 10 
Für eine Legalisirung: 
a) durch das Ministerinm .. 1 = 5 7 
b) durch eine untere Verwaltungsbehöne . 
An ——- wede neben den Gebühren unter 1 bis 12 5 
s 29: 1 A bis 6 A erhoben 
* den Ansätzen unter 1 v4nn 34 werden Bestellgebühren und Gebühren 
für Vorverhandlungen nicht, wohl aber etwaige Auslagen besonders berechnet.
	        
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