Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

1892. "1 
Gesetzlammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
2. Stück vom Jahre 1892. 
  
III. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 2. Februar 1892, 
die Erweiterung der Uebereinkunft mit der Königlich Sächsischen 
Staatsregierung wegen Vollstreckung der im hiesigen Lande zuer- 
kannten Gefängnißstrafen und Korrektionsmaßregeln betreffend. 
Nachdem die Königlich Sächsische und die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische 
Staatsregierung eine Vereinbarung über die Erweiterung und bez. Aenderung der 
im Jahre 1877 getroffenen Uebereinkunft wegen Vollstreckung der im hiesigen Fürsteu- 
thum zuerkannten Gefängnißstrafen und Korrektionsmaßregeln (Ges. Samml. 1877 
S. 63 fr..) getroffen haben, wird die diesfallsige Ministerialerklärung, welche gegen eine 
gleichlautende Erklärung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern zu 
Dreeden ausgewechselt worden ist, im Nachstehenden zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Rudolitadt, den 2. Februar 1892. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
v. Starck. 
  
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung. L1I1. 2 
Ansgegeben in Ruvolstadt am 12. Febr. 1892.
	        
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