Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

1892. 17 
5. Dampfapparate. 
Geeignet sind sowohl solche Apparate, welche für strömenden Wasserdampf bei 
100½ C eingerichlet sind, als auch solche, in welchen der Dampf unter Ueberdruck 
(nicht unter 716 Almosphäre) zur Verwendung kommt. 
6. Ziedehise. 
Die zu desiufizirenden Gegenstände werden mindestens eine halbe Stunde lang 
mit Wasser gekocht. Das Wasser muß während dieser Zeit beständig im Sieden 
gehalten werden und die Gegenstände vollkommen bedecken. 
Unter den aufgeführten Deéinfektionsmitteln ist die Wahl nach Lage der Um.- 
stände zu treffen. Insbesondere wird, wenn es an der unter 4 volgesehenen 
100 #igen Karbolsäure mangeln sollte, auf die unter 1 bis 3 angegebenen Mittel 
zurückzugreisen sein. Sollten auch diese Mittel nicht zu beschaffen sein, so wird im 
Nothfall Karbolsäure mit geringerem Gehalt an wirksamen Stoffen, welche demnächst 
in größerer Menge zu venwenden ist, oder ein anderes wissenschaftlich als gleich- 
werthig anerkanntes Mittel zu verwenden sein. 
II. Anwendung der Desinsektionsmitlel. 
I. Die flüssigen Abgänge der Cholerakranken (Erbrochenes, Stuhl- 
hang) werden möglichst in Gefäßen aufgefangen und mit ungefaͤhr gleichen Theilen 
Kalkmilch (1I. Nr. 1) gemischt. Diese Mischung muß mindestens eine Slunde stehen 
bleiben, ehe sie als unschädlich beseitigt werden darf. 
Zur Desinfektion der flüssigen Abgänge kann auch Chlorkalk (1. Nr. 2) be- 
nutzt werden. Von demselben sind mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulver- 
form auf 1 1 der Abgänge hinzuzusetzen und gut damit zu mischen. Die so be- 
handelte Flüssigkeit kann bereits nach 15 Minuten beseitigt werden. 
Schmußtzwässer sind in ähnlicher Weise zu desinfiziren, jedoch genügen ge- 
ringere Mengen von Kalkmilch oder Chlorkalk. 
2. Hände und sonstige Körpertheile müssen jedesmal, wenn sie durch die 
Berührung mit infizirten Dingen (Ausleerungen des Kranken, beschmutzter Wäsche 
u. s. w.) in Berührung gekommen sind, durch gründliches Waschen mit Chlorkalk. 
lösung (I. Nr. 2) oder mit Karbolsäurelösung (I. Nr. 4) desinfizirt werden. 
3. Beit- und Leibwäsche, sowie andere Kleidungsslücke, welche ge- 
waschen werden können, sind sofort, nachdem sie beschmutzt sind, in ein Gefäß 
mit Desinfektionsflüssigkeit zu liecken. Die Desinfektionsflüssigkeit besteht aus einer 
Lösung von Kaliseife (I. Nr. 3) oder Karbolsäure (1. Nr. 4).
	        
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