Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

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In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände, und zwar in der ersteren min- 
destens 24 Stunden, in der letzteren mindestens 12 Stunden, ehe sie mit Wasser 
gespült und weiter gereinigt werden. 
Wäsche u. s. w. kann auch in Dampfapparaten, sowie durch Auskochen desin- 
sizirt werden. Aber auch in diesem Falle muß sie zunächst mit einer der genannten 
Desinfektionsflüssigkeiten (I. Nr. 3 oder 4) stark angefeuchtet und in gut schließenden 
Gefäßen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher, welche ebenfalls mit Desinfeklions- 
flüssigkeit angeseuchtet sind, eingeschlagen werden, damit die mit dem Hantiren der 
Gegenstände vor der eigentlichen Deainsektion verbundene Gefahr verringert wird. 
Auf jeden Fall muß derjenige, welcher solche Wäsche u. s. w. berührt hat, seine 
Hände in der unter II, Nr. 2 angegebenen Weise desiufiziren. 
4. Kleidungsstücke, weche- nicht gewaschen werden können, sind in 
Dampfapparaten (I, 5) zu desinfiir 
Gegenstände aus Leder sind 9 unbolsäimolbsng (I, 4) oder Chlorkalklösung 
(I, 2) abzureiben. 
5. Holz= und Metalltheile der Möbel, sowie ähnliche Gegenstände werden 
mit Lappen sorgsältig und wiederholt abgerieben, die mit Karbolsäure, oder Kali- 
seifenlösung (I. 4 oder 3) befeuchtet sind. Ebenso wird mit dem Fußboden von 
Krankenräumen verfahren. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. 
Der Fußboden kaun auch durch Bestreichen mit Kalkmilch (1I, 1) desinffzirt 
werden, welche frühestens nach 2 Stunden durch Abwaschen wieder entfernt wird. 
6. Die Wände der Krankenräume sowie Hohztheile, welche diese Behand, 
lung vertragen, werden mit Kalkmilch (1, 1) getüncht. 
Nach geschehener Desinfektion sind die Krankenräume, wenn irgend möglich, 
24 Stunden lang unbenutzt zu lassen und reichlich zu lüften. 
7. Durch Cholera-Ausleerungen beschmutzter Erdboden, Pflaster, sowie 
Rinnsteime, in welche verdächtige Abgänge gelangen, werden am einfachsten durch 
reichliches Uebergießen mit Kalkmilch (I. 1) desinfizirt. 
8. Soweit Abtritte im Hinblick auf den öffentlichen Verkehr zu desinsiziren 
sind, empfiehlt es sich täglich in jede Sitzöffnung 1 1 Kalkmilch (I, 1) oder ein an- 
deres gleichwerthiges Miltel in entsprechender Menge zu gießen. Tonnen, Kübel 
und dergl., welche zum Auffangen des Kolhs in den Abtritten dienen, sind nach dem 
Entleeren reichlich mit Kalkmilch (I, 1) oder einem anderen gleichwerkhigen Mittel 
außen und innen zu bestreichen.
	        
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