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1892.
und ob die Leilung des Betriebes eine wohlwollende Fürsorge für die
#rbeiterinnen und die jugendlichen Arbeiter erwarten läßt.
In denjenigen Fällen, in welchen es sich um Abweichungen von den Be-
stimmungen über die Pausen handelt, ist die anderweite Regelung, so
fern sie zulässig erscheink, von der höheren Verwaltungs-Behörde
mittelst schriftlicher Verfügung „bis auf Weiteres“ zu gestatten. Die
letztere muß enthalten:
Die genaue Bezeichnung der Anlage oder derjenigen ihrer Theile, für
welche die Abänderungen gestattet worden,
. die gestatlete Regelung der Beschäftigung,
. die elwaigen besonderen Bediugungen, von denen die Gestattung der
anderweiten Regelung abhängig gemacht wird,
. die Vorschrift, dah Beginn und Ende der Arbeitszeit, wie sie durch
die Versügung geregelt sind, soweit es sich um jugendliche Arbeiter
handelt, in dem auszuhängenden Verzeichnisse, soweit es sich um
Arbeiterinnen über 16 Jahren handelt, auf der in den Fabrikräumen
aushängenden Tasel (S. 138 Absatz 2 a. a. O.) angegeben werden
müssen,
die Bemerkung, daß die Verfügung zurückgenommen werden würde,
falls die Bedingungen nicht inne gehalten werden oder Unzuträglich
keiten daraus entstehen sollten.
Von der erlassenen Verfügung ist dem Fabrik= Aufsichts-Beamten und
der Orts-Polizeibehörde eine Abschrift zu ertheilen.
Nach der gesetzlichen Vorschrift soll eine anderweite Regelung nur gestattet
werden, wenn die Natur des Betriebes oder Rücksichten auf die Arbeiter
es wünschenswerth machen.
Daß Rücksichten auf die Arbeiter die anderweite Regelung
wünschenswerth machen, ist nur anzunehmen, wenn es sich darum handelt,
den Arbeitern, sei eo durch Abkürzung der Arbeitszeit, sei es durch Ver,
längerung der Mittagspause, sei es in anderer Weise, eine Erleichterung
oder Annehmlichkeit zu gewähren, welche bei Innehaltung der für die
Arbeiterinnen und insbesondere der für die jugendlichen Arbeiter gesehlich
vorgeschriebenen Pausen in dem vorliegenden Falle nicht durchführbar sein
würde. Hier kommen auch die Fälle in Betracht, in denen Arbeitern,
welche von der Fabrik so weit entfernt wohnen, daß sie nicht zum Mittag-
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