Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

1892. 57 
Verxzeichniß 
in Jeir 180, 
ausgestellten A-rbeitsbücher. 
der von 
1. In Spalte 4 sind Name und Wohnort des Vaters oder des Vormundes 
des Inhabers oder der Inhaberin einzutragen. 
2. In Spalle 5 ist je nach Lage der Sache einzutragen: 
„auf mündlichen (schriftlichen) Antrag des Vaters vom (Datum)"“ 
„auf mündlichen (schristlichen) Antrag des Vormundes vom (Datum)“ 
„nach schriftlicher Ergänzung der Zustimmung des Vaters durch die Ge- 
meinde.Behörde 11 vom (Datum)“. 
3. In Spalte 6 ist kurz zu vermerken, wodurch die Beendigung der Schul. 
pflicht festgestellt ist. 
4. Zu Spalte 7 vergl. die Anweisung Nr. A XIII 1. 
5. Zu Spalte 8 vergl. die Anweisung Nr. A XlIIl 3. 
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung IIII. 7
	        
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