Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

1892. 7 
Berzeichniß 
der 
Bewilligungen von Ueberarbeit erwachsener Arbeiterinnen 
an den 
Wochentagen außer Sonnabend. 
1. Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines jeden Kalender- 
jahres nach Fabrik- Betrieben thunlichst so zu führen, daß jeder Fabrik-Betrieb 
nur einmal aufgeführt wird und soviel Naum erhält, daß alle während des 
Jahres auf Grund des §. 138 à und des §. 139 Adf. 1 ersolgenden Be- 
willigungen von Ueberarbeit unter einander eingetragen werden können. 
. In Spalte 1 sind die laufende Nummer der Fabrik. Betriebe mit römischen 
Ziffern und unter jedem Fabrik- Betrieb die lanfende Nummer der für deu- 
selben erfolgten Bewilligungen mit arabischen Zifsern einzutragen. 
In Spalte 3 ist unter b die Betriebs-Abtheilung dann zu bezeichuen, wenn 
die Ueberarbeit nur für Arbeiterinnen einer Betriebs.Abtheilung genehmigt isl. 
In Spalte 8 ist die Zahl der Stunden anzugeben, für welche täglich Ueber. 
arbeit bewilligt ist. 
In Spalse 10 ist der kurz aber erschöpfend anzugebende Grund der außer- 
ordentlichen Arbeitshäufung nach Art seiner BVeschaffenheit mit a, b oder 
einzutragen. Die Spalte 10 ist nicht auszusüllen, wenn die Ueberarbeit auf 
Grund des §. 139 Abs. bewilligt ist. 
kmz In Spalte 12 sind insbesondere zu vermerken elwaige besondere bei der 
Bewilligung der Ueberarbeit gestellte Bedingungen, elwaige fesigestellte Ueber- 
schreitungen der gesetzlichen oder der bewilligten Beschäftigung, etwaige auf 
Grund des §. 146 Abs. 1 Ziffer 2 wegen gesehwidriger Beschäftigung von 
Arbeiterinnen über 16 Jahre erfolgte Bestrafungen und kurze Begründungen 
der nach §. 139 Abs. 1 erfolgten Bewilligungen. 
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