Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundfünfzigster Jahrgang. 1893. (54)

1893. 7 
Zum §& 46. 7 der Wehrordnung. 
Auszug 
aus dem 
Sterbe-Register 
des Standesamts 
enthaltend 
die in der Gemeinde (dem Gutsbezirk). 
im Jahre 18— 
vorgekommenen Sterbefälle von männlichen Personen 
im Alter bis zu 25 Jahren. 
Die Richtigkeit und Vollsländigkeit der Uebertragung 
aus dem Standesregisser bescheinigt 
den ten 189 
Der Standesbeamte.