Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundfünfzigster Jahrgang. 1893. (54)

1893. 49 
Muster I. 
Veranlagungsbezirk 
Steuerhebebezirk 
Gemeinde-(Gutsbbezirk 
Veranlagungsjahr 1854 
Bezeichuiß 
der 
Gewerbeanmeldungen 
Bestimmung zur Iusfüllung des Formulars. 
1. Die vorkommenden Anmeldungen sind nach der Reihensolge ihres Eingangs einzutragen. 
. Slimmt die Firma nicht mit dem Namen des Gewerbekeribenden überrin, so ist leterer in Spalle 2 
unter der Firma in Klammern aufzuführen. 
Wenn ein Gewerbebetrieb sich über mehrere Gemeindebezirke erstreckt, so ist in Spolte 3 auch derjenige 
Ort anzugeben, in welchem der Siß der Geschästsleitung sich befindet. 
4. Wenn Seikens des Anmeldenden ein bereits bestehendes Gewerbe übernommen und unverändert sort- 
geführt wird, so ist dieses in Spalle 8 unter Angabe des Vorbesihers zu bemerken. 
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