Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundfünfzigster Jahrgang. 1893. (54)

1893. 95 
B. 
Steuererklärung. 
des (Name und Beruf) 
in Hausnummer 
Mein Jahreseinkommen, einschließlich des Einlommens meiner Haushaliungsangchörigen, 
beirägt: 
4 
aus Kapitaluorrmögen an Zinsen, Renten, Dividenden, Gewhmmantheilen. geld. 
werthen Vortheilen aus Kapitalsorderungen jeder Art 
Hiervon sind abzuziehen 
Schuldenzinsen. mit Ausnahme der Zinsen von Gescheftsichud 4 
dauernde s Lasten. welche am Bertragen beruhen· . . 
zusammen 
  
  
MithinbeträgtmeinstrackpflichtigwEinkosmsscnausdiapitalvmnöqcn 
Jchveriichckcl)ickmil,dos;ichdicvokstshendcuAngabennachbeftcisiWifimtdeei 
wissen gemacht habe. 
(Unierschrilt. ) « 
Bemerlungen. Wer die Siencrerkläruug. zu welcher er verpflichiel ist, nicht in der vor- 
geschriebenen Weise und Frist abgiebt verliert für das betreffende Stenerjahr das 
Recht der Verufung. 
Abgabe der Sienererllärung unrichtige oder unvollständige Augaben macht, 
geeignet sind, zur Verkürzung der Stener zu führen, oder wer stenerpflichtiges Ein- 
konnluen verschweigl, wird mit dem 1—10 fachen Betragr der Stener bestraft, mu welche 
fic Sltaal verkürt werden sollic. 
15“
	        
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