Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundfünfzigster Jahrgang. 1894. (55)

126 189 4. 
XIII Ministerialbekanntmachung 
vom 10. Juli 1894, 
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die in Blanken- 
burg bestehende Schützengesellschaft betreffend. 
Nachdem Seine Durchlaucht der Fürst beschlossen baden, der in Blankenburg 
bestehenden Schützengesellschaft auf dem Grunde des unter dem heutigen Tage be, 
stätigten Statuts die Rechte einer juristischen Person zu verleihen, so bringen wir 
diese landesherrliche Entschließung andurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Rudolstadt, den 10. Juli 1894. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
Jußtiz-Abthellung. 
von Starck.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.