Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundfünfzigster Jahrgang. 1894. (55)

1894. 137 
Gesetzlammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
II. Stückk vom Jahre 1894. 
  
LAXVI. Ministerialbekanntmachung 
vom 7. August 1894, 
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die in 
Frankenhausen bestehende Schützengesellschaft betreffend. 
Nachdem Seine Durchlaucht der Fürst beschlossen haben, der in Frankenhausen 
bestehenden Schütengesellschaft auf dem Grunde des unter dem heutigen Tage be- 
stätigten Statuts die Rechte einer juristischen Person zu verleihen, so bringen wir 
diese landesherrliche Entschließung andurch zur öffentlichen Kenmtniß. 
Rudolstadt, den 7. August 1894. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
Justiz-RAbtheilung. 
Hauthal. 
  
NXVII. Ministerialbekanntmachung 
vom 14. September 1894, 
betreffend die anderweite Nachweisung der Militärbehörden und Per- 
sonen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens der Ossiziere 
und Beamten im Bereiche der Königlich Preußischen Militärver- 
Fürstl Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung LV. 22 
Ausgegeben in Rudolstadt am 26. September 1894.
	        
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