Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundfünfzigster Jahrgang. 1894. (55)

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1894. 
Hatte ausschließlich der Gemeinschuldner die Konkurseröfsnung beantragt? 
War ein Glänbigerausschuß bestellt? 
. Konkursverfahren beendet am 18 ,und zwar 
(das Zutreffende zu unterstreichen) 
a) durch Schlußvertheilung, 
b) durch Zwangsvergleich. 
Wieviel Prozente sind bedungen? 
Wieviel Prozente waren vorher bereits vertheilt? 
c) wegen allgemeiner Einwilligung, 
d) wegen Nichtvorhandenseins einer den Kosten des Verfahrens 
entsprechenden Konkursmasse. 
Massekosten.“ 
darunter Kosten des Kondursuerfahreng , und zwar 
a) Gebühren des Gerichts M , Auslagen des Gerichts , 
b)Vergütungdcchnvaltnwlä ,AuslagcndcstvqltckSkX, 
c)VergütungdckMitgliedckMGläubigmusschusscsW. „Aus- 
lagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses. 5#.4 
. Masseschulden M 
. Schuldenmasse M , davon 
a) bevorrechtigte Konkursforderungen. 
b) nicht bevorrechtigte Konkursforderungen = 
Zahl der Konkursgläubiger 
(Maßgebend ist der Stand zur Zeit der Beendigung des Konkursverfahrens. Die 
Angabe der Schuldenmasse erfolgt beispielsweise im Falle der Veendigung durch 
Schlußvertheilung nach der Schlußrechnung, im Falle der Beendigung durch Zwangs- 
vergleich nach der Gesammtsumme der bevorrechtiglen und aller zum Stimmen be- 
rechtigten Forderungen.) 
Theilungsmasse MA 
(Maßgebend ist der Stand zur Zeit der Veendigung des Aonlurzverfahrens. Gegen- 
stände, welche zur abgesonderlen Befriedignng dienen, werden nur in Höhe des für 
diese nicht erforderlichen Velrages angesehl.
	        
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