96 1895.
Zählun
der Volkszählung von n Weenier 1895
für
den Ort . .
im Amtsgerichtsbezirke
im Landrathsamtsbezirke
85.
Da dem statistischen Büreau vereinigter Thüringischer Staaten in Weimar die
weitere Revision und Bearbeitung des gesammten Materials der Volkszählung über-
tragen ist, so haben die Gemeindevorstände und Vertreter der Gutsbezirke allen
Anforderungen, welche von dem Direktor des statistischen Büreaus behufs Berich-
tigung, Feststellung und Aufklärung der erhobenen Thatsachen an sie gelangen, mit
der durch die Dringlichkeit der Sache gebotenen Beschleunigung sorgfältigst nachzukommen.
—.XP —
Anweisung sur die Zähler
führung
der peilszählon am 2. Derember 1895.
* 1.
Zum Zneck der thunlichst sicheren und beschleunigten Vornahme der Volks-
zählung werden die Gemeinden (Orte) in bestimmt begrenzte Zählbezirke eingetheilt.
Kleine Gemeinden (Orte) bilden nur einen einzigen Zählbezirk.
8 2.
Für jeden Zählbezirk wird von der Gemeindebehörde ein Zähler bestellt.
83.
Dem Zähler liegt die Austheilung, Wiedereinsammlung und Prüfung der Zäh-
lungslisten ob.
Es ist hierbei vor allem seine Aufgabe, dafür zu sorgen, daß jede Haushaltung
seines Zählbezirks eine Zählungsliste erhält, und daß alle Zählungslisten vor-
schriftsmäßig, vollständig und wahrheitsgemäßh ausgefüllt wieder in seine
Hände gelangen.
Wo erforderlich, wird der Zähler die Auefüllung der Listen durch Rath und
That unterstützen.