1895.
1. Im § 3 „Außenseite“ ist im 2. Satz des Absatzes ! das letzte Wort
„befinden“ abzuändern in:
hinziehen
2. Im § 17 „Waarenproben“ ist im 3. Saß des Absatzes II vor dem
Worte „Flüssigkeiten“ einzuschalten:
Gegenstände aus Glas,
und im Absaß VlII zu streichen:
Gegenstände aus Glas.
3. Im § 40 „An wen die Bestellung geschehen muß“" ist im Absatg I
zwischen dem 2. und 3. Saß einzufügen:
Postsendungen an Gesellschaften oder Vereine oder an Direktionen, Ausschüsse, Büreaus,
Efpeditionen und ähnliche Firmen, in deren Aufschrift der Empfänger nicht nament-
lich bezeichnet ist, sind an diejenige PVerson auszuhändigen, welche der Postanstalt als
Direktor (Vorsteher- Inhaber) des Vereins, des Ausschusses, des Büreaus 2c. bekannt ist.
4. Im § 44 „Nachsendung der Postsendungen“ ist am Schluß des Ab.
sabes lll hinzuzufügen:
Diese Vorschristen kommen auch bei Nachsendung derjenigen Gegenstände, welche
ursprünglich nach dem Bestellbezirke des Aufgabe-Poslorts gerichtet waren, mit der
Maßgabe in Anwendung, daß
a) bei unfrankirten Briefen die für die versuchte Besorgung an die Empfän-
ger im Bestellbezirk des Aufgabe Postorts in Ansatz gekommenen Gebüh-
ren gestrichen, und diese Gegenstände mit der Toxe für unfrankirte Sen-
dungen nach der neuen Bestimmungs-Postanstalt belegt werden; ferner, daß
bei frankirten Briesen das von dem Absender entrichtete Franko auf
denjenigen Betrag in Anrechnung gebracht wird, welcher für den Gegen-
stand zu entrichten sein würde, falls derselbe bei der nachsendenden Post-
anstalt als frankirter neu zur Aufgabe käme; die Anwendung von Zu-
schlagporto oder die Behandlung als unfrankirte oder unzureichend fran-
kirte Sendung findet daher nicht statt; der sehlende Frankobetrag wird
dem Enpfänger als Porto angesepßtt.
5. Im § 45 „Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Bestimmungsort"
sind die Absäße II, III und IV zu streichen; an deren Stelle ist
zu seßen:
II. Bevor in den Fällen zu Absaß 1 Punkt 1 bis 4 eine mit einer Begleit-
adresse versehene Sendung als unbestellbar nach dem Aufgabeorte zurückgeleitet wird,
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