Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundfünfzigster Jahrgang. 1895. (56)

1895. 41 
Anlage 3. 
Verzeichniß 
von de zu 
auf Grund des § 1054 der Gewerbeordnung gestatteten Auenahmen von dem Verbot 
der Sonntagsarbeit. 
Das Verzeichniß ilt nach Kalenderjahrrn und innerhalb eines jeden Kalenderjahres noch gewerblichen 
Aulagen thunlichst so einzurichten, doß jede gewerbliche Anlage nur einmal aufgelühm wird und soviel Raum 
erhält, daß mehrmalige Ausnahmebewilligungen unter einander eingetragen werden können.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.