Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundfünfzigster Jahrgang. 1895. (56)

1895. 63 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
S. Stück vom Jahre 1895. 
  
. XIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 16. April 1895, 
betreffend einen Rachtrag zu dem Neuen Regulativ für die juristischen 
Staatsprüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst. 
Mit landesherrlicher Genehmigung wird der § 43 des Neuen Regulativs für 
die jurisltischen Staatsprüsungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste 
vom 13. September 1892 (Ges.-Samml. S. 187 ff.) durch folgende Bestimmung 
ersetzt: 
8 43 
Für die zweite Prüsung werden an Gebühren je sechig Mark erhoben. 
Rudolstadt, den 16. April 1895. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
Justiz-Abthellung. 
Hauthal. 
Fürstl. Schwarzb.-Rudolft. Peiebtameaiuns LVI. 
usgegeben in Kudolstadt am 3. Mai
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.