0 1895.
Staatsvertrag
zwischen YPeeuhen und Schwarzburg-Rudolstallt
wegen Herstellung
einer Eisenbalhn von Oberrottenbach nach Katzhütte
mit Abzweigung nach Königsee.
Seine Majestät der König von Preußen und Seine Durchlaucht der Fürst zu
Schwarzburg-Rudolstadt haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung
einer Eisenbahn von Oberrottenbach nach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee
zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchslihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Paul Micke,
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Friedrich Lehmann.
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Staatsrath Ferdinand Hauthal,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staats-
vertrag abgeschlossen haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich bereit, eine Eisenbahn von
Oberrottenbach nach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee für eigene Rechnung
auszuführen, sobald Sie die gesetzliche Ermächligung hierzu erhalten haben wird.
Die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Regierung gestattet der Königlich
Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser ausschließlich in Ihr Staats-
gebiet enlfallenden Bahn.
Artikel I.
Die Feststellung der gesammten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso, wie die Prüsung der anzuwendenden
Fahrzeuge, einschließlich der Dampfwagen lediglich der Königlich Preußischen Regie-
rung zustehen, welche indeß sowohl bezüglich der Führung der Bahn, wie bezüglich