Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundfünfzigster Jahrgang. 1895. (56)

0 1895. 
Staatsvertrag 
zwischen YPeeuhen und Schwarzburg-Rudolstallt 
wegen Herstellung 
einer Eisenbalhn von Oberrottenbach nach Katzhütte 
mit Abzweigung nach Königsee. 
Seine Majestät der König von Preußen und Seine Durchlaucht der Fürst zu 
Schwarzburg-Rudolstadt haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung 
einer Eisenbahn von Oberrottenbach nach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee 
zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchslihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Paul Micke, 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Friedrich Lehmann. 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Staatsrath Ferdinand Hauthal, 
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen haben: 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich bereit, eine Eisenbahn von 
Oberrottenbach nach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee für eigene Rechnung 
auszuführen, sobald Sie die gesetzliche Ermächligung hierzu erhalten haben wird. 
Die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Regierung gestattet der Königlich 
Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser ausschließlich in Ihr Staats- 
gebiet enlfallenden Bahn. 
Artikel I. 
Die Feststellung der gesammten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses 
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso, wie die Prüsung der anzuwendenden 
Fahrzeuge, einschließlich der Dampfwagen lediglich der Königlich Preußischen Regie- 
rung zustehen, welche indeß sowohl bezüglich der Führung der Bahn, wie bezüglich
	        
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