Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

1896. 151 
Gesetzfammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
21. Stück vom Jahre 1896. 
  
NXNXXVIII. Ministerial--Bekanntmachung 
vom 10. Dezember 1896, 
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die von Ihrer 
Durchlaucht der verwittweten Fürstin Elisabeth zur Lippe geborenen 
Prinzessin von Schwarzburg-Rudolstadt errichtete Albert-Augusten- 
Stiftung betreffend. 
Nachdem die Hochselige Fürstin Wittlwe Elisabeth zur Lippe, Prinzessin von 
Schwarzburg-Rudolstadt durch letztwillige Verfügung Höchstihr bewegliches und un- 
bewegliches Vermögen, soweit über dasselbe nicht anderweit letzwillig verfügt ist, 
zu einer Stiftung für die im Testamente genannten Verwendungszwecke bestimmt 
bat, ist diese Stiftung von Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten ins Leben 
gerufen und mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattet worden. 
Die Stiftung, welche ihren Sitz und Gerichtsstand in Rudolstadt hat, führt 
die Bezeichnung 
Albert-Augusten-Stiftung 
und wird durch einen aus drei Personen bestehenden Vorstand verwaltet. 
Vorsiehendes wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
RNudolstadt, den 10. Dezember 1896. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
v. Starck. 
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Goeseblammlung LVII. 27 
Ausgegeben in A#udolstadt am 17. Dezember 1896.
	        
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