Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

1896. 19 
und Farbe des Rückenmarkes nach der äußeren Erscheinung angegeben und endlich 
durch eine größere Reihe von Querschnitten, die mit einem ganz scharfen und dünnen 
Messer zu führen sind, die innere Beschaffenheit des Rückenmarkes und zwar sowohl 
der weißen Stränge als der grauen Substanz dargelegt. Schließlich wird die harte 
Haut von den Wirbelkörpern entfernt und nachgesehen, ob hier Blutergüsse oder Ver- 
letzungen oder Veränderungen der Knochen oder der Zwischenwirbelscheiben aufzu- 
finden sind. 
§ 17. 
Die Oeffnung des Halses, der Brust= und Bauchhöhle wird in der dats, Brust— 
und Bauch- 
Regel eingeleitet durch einen einzigen langen, vom Kinn bis zur Schambeinfuge und #u#e 
zwar links vom Nabel geführten Schnitt. In den gewöhnlichen Fällen ist derselbe estim 
am Unterleibe sogleich bis in die Bauchhöhle zu führen, so jedoch, daß jede Verletzung 
der Organe derselben vermieden wird. Dies geschieht am besten in der Art, daß 
zuerst nur ein ganz kleiner Einschnitt in das Bauchfell gemacht wird. Bei dem Ein- 
schneiden ist darauf zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austritt. Es wird dann zu- 
erst ein, sodann noch ein Finger eingeführt, vermittelst derselben die Bauchdecke von 
den Eingeweiden abgezogen und zwischen beiden Fingern der weitere Schnitt durch 
das Bauchfell geführt. 
Dabei ist sofort die Lage, die Farbe und das sonstige Aussehen der vorliegenden 
Eingeweide, sowie ein etwa vorhandener ungehöriger Inhalt anzugeben, auch durch 
Zufühlen mit der Hand der Stand des Zwerchfells zu bestimmen. 
Die Untersuchung der Organe der Bauchhöhle wird nur in dem Falle sofort 
angeschlossen, wo eine besondere Vermuthung besteht, es sei die Todesursache in der 
Bauchhöhle wirksam gewesen (§ 13). Für gewöhnlich hat die Untersuchung der 
Brusthöhle der weiteren Erforschung der Bauchhöhle voraufzugehen. 
8 18. 
Für die Oeffnung der Brusthöhle ist es erforderlich, daß zunächst die Weich- Brusthöhle. 
theile der Brust bis über die Ansatzstellen der Rippenknorpel an die Rippen hinaus 
abpräparirt werden. 
Nächstdem werden die Nippenknorpel, und zwar um wenige Millimeter nach innen 
von ihren Ansatzstellen an die Rippen, mit einem starken Messer durchschnitten. Dasselbe 
ist so zu führen, daß das Eindringen der Spitze in die Lunge oder das Herz ver- 
mieden wird. « 
Bei Verknöcherung der Knorpel ist es vorzuziehen, die Rippen selbst etwas nach 
Fuüͤrstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung LVII. 8
	        
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