1896. 19
und Farbe des Rückenmarkes nach der äußeren Erscheinung angegeben und endlich
durch eine größere Reihe von Querschnitten, die mit einem ganz scharfen und dünnen
Messer zu führen sind, die innere Beschaffenheit des Rückenmarkes und zwar sowohl
der weißen Stränge als der grauen Substanz dargelegt. Schließlich wird die harte
Haut von den Wirbelkörpern entfernt und nachgesehen, ob hier Blutergüsse oder Ver-
letzungen oder Veränderungen der Knochen oder der Zwischenwirbelscheiben aufzu-
finden sind.
§ 17.
Die Oeffnung des Halses, der Brust= und Bauchhöhle wird in der dats, Brust—
und Bauch-
Regel eingeleitet durch einen einzigen langen, vom Kinn bis zur Schambeinfuge und #u#e
zwar links vom Nabel geführten Schnitt. In den gewöhnlichen Fällen ist derselbe estim
am Unterleibe sogleich bis in die Bauchhöhle zu führen, so jedoch, daß jede Verletzung
der Organe derselben vermieden wird. Dies geschieht am besten in der Art, daß
zuerst nur ein ganz kleiner Einschnitt in das Bauchfell gemacht wird. Bei dem Ein-
schneiden ist darauf zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austritt. Es wird dann zu-
erst ein, sodann noch ein Finger eingeführt, vermittelst derselben die Bauchdecke von
den Eingeweiden abgezogen und zwischen beiden Fingern der weitere Schnitt durch
das Bauchfell geführt.
Dabei ist sofort die Lage, die Farbe und das sonstige Aussehen der vorliegenden
Eingeweide, sowie ein etwa vorhandener ungehöriger Inhalt anzugeben, auch durch
Zufühlen mit der Hand der Stand des Zwerchfells zu bestimmen.
Die Untersuchung der Organe der Bauchhöhle wird nur in dem Falle sofort
angeschlossen, wo eine besondere Vermuthung besteht, es sei die Todesursache in der
Bauchhöhle wirksam gewesen (§ 13). Für gewöhnlich hat die Untersuchung der
Brusthöhle der weiteren Erforschung der Bauchhöhle voraufzugehen.
8 18.
Für die Oeffnung der Brusthöhle ist es erforderlich, daß zunächst die Weich- Brusthöhle.
theile der Brust bis über die Ansatzstellen der Rippenknorpel an die Rippen hinaus
abpräparirt werden.
Nächstdem werden die Nippenknorpel, und zwar um wenige Millimeter nach innen
von ihren Ansatzstellen an die Rippen, mit einem starken Messer durchschnitten. Dasselbe
ist so zu führen, daß das Eindringen der Spitze in die Lunge oder das Herz ver-
mieden wird. «
Bei Verknöcherung der Knorpel ist es vorzuziehen, die Rippen selbst etwas nach
Fuüͤrstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung LVII. 8