Brigillunat
E
24 1896.
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Bei Verdacht einer Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mil der
Bauchböhle. Es ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äußere Aussehen der
oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung ihrer Gesäße und
der etwaige Geruch zu ermitteln.
In Bezug auf die Gefäße ist hier, wie an andern wichtigen Organen, stets
festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch die kleineren Ver-
zweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu einer gewissen Größe gefüllt
sind, und ob die Ausdehnung der Gefäßlichtung eine beträchtliche ist oder nicht.
Alsdann werden um den untersten Theil der Speiseröhre dicht über dem Magen-
munde, sowie um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges
doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben durchschnitten. Hierauf
wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im Zusammenhange herausgeschnitten,
wobei jede Verletzung derselben sorgfältig zu vermeiden ist. Die Oeffnung geschieht
in der im § 20 angegebenen Weise.
Es wird sofort der Inhalt nach Menge, Konsistenz, Farbe, Zusammensetzung, Re-
aktion und Geruch bestimmt und in ein reines Gefäß von Porzellan oder Glas gethan.
Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe, Oberfläche,
Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande der Blutgesäße, als auch
dem Gesüge der Schleimhaut besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Haupt-
abschnitt für sich zu behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vor-
handene Blut innerhalb von Gesäßen enthalten oder aus den Gesäßen ausgetrelen
ist, ob es srisch oder durch Fäulnih oder Erweichung (Gährung) verändert und in
diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Isl es aus-
gelreten, so ist festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberflache oder im Gewebe, ob
es geronnen ist oder nicht u. s. w.
Emdich ist besondere Sorgfalt zu verwenden auf die Uniersuchung des Zu-
sammenhanges der Oberfläche, namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen
(Erosionen), Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen
Mmöglichenveise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode, nament.
lich unter Einwirkung gährenden Mageninhalls, zu Stande gekommen sind, ist stets
im Auge zu behalten.
Nach Beendigung dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffinger-
darm in dasselbe Gefäß mit dem Mageninhalt (. oben) gethan und dem Nichter
zur weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäß isl auch später die Speise-