1896. 33
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
4. Stück vom Jahre 1896.
VII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 23. März 1896,
betreffend die Vereinigung der Herzoglich Sachsen= Altenburgischen
Gemeinde Saalthal mit dem Standesamtsbezirke Könitz.
Im Nachstebenden bringen wir das Uebereinkommen mit der Herzoglich Sachsen-
Altenburgischen Staaksregierung vom 20./26. Februar d. Is. wegen Vereinigung
der Gemeinde Saalthal mit dem Standesamtsbezirke Känitz zur öffentlichen Kenntniß,
nachdem dasselbe landesherrlich ratifizirt worden ist.
Rudolstadt, den 23. März 1896.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium,
Infliz-Abtheilung.
Hauthal.
——— —
Die Herzoglich Sachsen-Altenburgische Staatsregierung und die Fürstlich
Schwarzburg-Rudolstädtische Staatsregierung haben, von dem Wunsche geleitet, der
Sachsen-Altenburgischen Gemeinde Saalthal in Bezug auf die Vehmnehuung der
Fuͤrsll. Schwarzb.·Nuboljt. Gesebsammluug LVII.
Ausgegeben in Rudolstadt am 26. März 18.