Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

  
  
  
  
1 8 9 6. 91 
Mittheilende Behörde: Strafnachricht (A) für das Strafregister zu Aktenzeichen: 
Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu 
Familienname (bei Frauen Geburtsnamej: 
Vornamen (Rufname zu unterstreichen): 
Familienstand: ledig verheirathet verwittwet geschieden 
Vor- und Familien-(Geburts-yname 
des (bezw. früheren) Ehegatten: 
Des Vaters Vor-- und Familienname: 
Der Mutter Vor-- und Geburtsname: 
Ge- Tag: Ge- Gemeinde: Landgerichtsbezirk: 
burts= Monat: burts= ev. Straße, Stadttheil: 
tag. Jahr: ort. Verwaltungsbezir"): Staat: 
Wohnort: ev. letzter Aufenthaltsort: 
Stand (Beruf, Gewerbe): ev. Stand des Ehemanns: 
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen'") oder aus §8 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: nein ja 
— pgl. Rückseite — 
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): 
Vorstehend bezeichnete Person ist rechtskräftig verurtheilt worden: 
am durch wegen auf Grund von zu 
  
  
  
  
— — — .. 2 m 
*) Kreis, Bezirksamt. Amtshauptmsch., Oberamt, Amtsbezirk rc. Datum: 
#) Unberücksichtigt bleiben Verurtheilungen in Privatklagsachen, " 
in Forst= und Feldrügesachen, wegen zuniderhandlungen gegen Vor- 
chriften über Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle und wegen · ««jbeeinits 
crindcherorn.desBundesrathsvom16..Juni1882§2Nr.4 Die Richtigke t sch g “ 
bezeichneten militärischen Verbrechen und Vergehen. 
17“
	        
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